Taten ⇿ K̲̲o̲̲n̲̲s̲̲e̲̲q̲̲u̲̲e̲̲n̲̲z̲̲e̲̲n̲̲ ❓❔❓❔
Die S̲̲t̲̲r̲̲a̲̲f̲̲m̲̲ü̲̲n̲̲d̲̲i̲̲g̲̲k̲̲e̲̲i̲̲t̲̲ sollte für kapitale Delikte wie Mord auf zehn (10) Jahre herabgesetzt werden. Wenn Rettungskräfte zeugen einer Gewalttat werden, MÜSSEN sie die Polizei verständigen und diese MUSS ermitteln. Bei erfolgtem Mord MÜSSEN Beschuldigte jeden Alters einem Strafverfahren unterzogen werden. Eltern müssen bei solchen Verbrechen davon ausgehen, ihre Kinder nicht wiederzusehen ehe diese erwachsen sind. Das Strafmaß nach Jugendstrafrecht ist stark anzuheben.
1. Essen - 13-Jähriger prügelt einen 81-Jährigen Renter zu Tode und wird vom Jugendamt beäugt. Strafverfahren eingestellt.
2. Nürnberg - 15-Jähriger begeht Mord, versucht zweiten Mord und wird für 9.5 Jahre verurteilt.
3. Leipzig - 14-köpfige Kinderbande (11-jähriger südsudanische Anführer) betreiben Bandenkriminalität, stehlen und stoßen Senioren von der Rolltreppe. Strafverfahren eingestellt.
Unser deutsches Rechtssystem schützt Jungtäter vor weitreichenden Konsequenzen. Tötungsdelikte werden teils gar nicht (Fall 1) oder mit einer sanften Jugendstrafe (Fall 2) nach "gesetzlichem Höchstmaß" verhandelt. Die Täter sind sich der Müßigkeit des Staats anscheinend bewusst, brüsten sich mit ihren Taten und sehen sich als unbezwingbar. Das verantwortliche Jugendamt Leipzig (Fall 3) möchte die Jung-Terroristen lieber "psychiatrisch" betreuen, als sie durch Maßregelvollzug in Schranken zu verweisen. Was geschieht mit den Eltern?
Quellen
https://www.focus.de/panorama/bericht-kriminelle-kinderbande-treibt-in-leipzig-ihr-unwesen_4ee035ff-b812-48d4-975e-b33616f2d56e.html
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Die S̲̲t̲̲r̲̲a̲̲f̲̲m̲̲ü̲̲n̲̲d̲̲i̲̲g̲̲k̲̲e̲̲i̲̲t̲̲ sollte für kapitale Delikte wie Mord auf zehn (10) Jahre herabgesetzt werden. Wenn Rettungskräfte zeugen einer Gewalttat werden, MÜSSEN sie die Polizei verständigen und diese MUSS ermitteln. Bei erfolgtem Mord MÜSSEN Beschuldigte jeden Alters einem Strafverfahren unterzogen werden. Eltern müssen bei solchen Verbrechen davon ausgehen, ihre Kinder nicht wiederzusehen ehe diese erwachsen sind. Das Strafmaß nach Jugendstrafrecht ist stark anzuheben.
1. Essen - 13-Jähriger prügelt einen 81-Jährigen Renter zu Tode und wird vom Jugendamt beäugt. Strafverfahren eingestellt.
2. Nürnberg - 15-Jähriger begeht Mord, versucht zweiten Mord und wird für 9.5 Jahre verurteilt.
3. Leipzig - 14-köpfige Kinderbande (11-jähriger südsudanische Anführer) betreiben Bandenkriminalität, stehlen und stoßen Senioren von der Rolltreppe. Strafverfahren eingestellt.
Unser deutsches Rechtssystem schützt Jungtäter vor weitreichenden Konsequenzen. Tötungsdelikte werden teils gar nicht (Fall 1) oder mit einer sanften Jugendstrafe (Fall 2) nach "gesetzlichem Höchstmaß" verhandelt. Die Täter sind sich der Müßigkeit des Staats anscheinend bewusst, brüsten sich mit ihren Taten und sehen sich als unbezwingbar. Das verantwortliche Jugendamt Leipzig (Fall 3) möchte die Jung-Terroristen lieber "psychiatrisch" betreuen, als sie durch Maßregelvollzug in Schranken zu verweisen. Was geschieht mit den Eltern?
Quellen

RP ONLINE
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Süddeutsche.de
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