Absender: [Ihr Name] [Ihre Adresse] An das Finanzamt [Name des Ortes, z. B. Berlin / Erfurt] – Abteilung für Körperschaften / Gemeinnützigkeit – [Adresse des Finanzamtes] [Optionales Datum, z. B. 07. Juli 2026] Betreff: Überprüfung und Entzug der Gemeinnützigkeit von Mitgliedsorganisationen des Bündnisses „widersetzen“ wegen Verstoß gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot und verfassungsfeindlicher Nötigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fordere ich Sie auf, den Status der Gemeinnützigkeit jener in Ihrem Zuständigkeitsbereich geführten Körperschaften und Vereine (nachfolgend „Mitgliedsvereine“ genannt) einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und diesen konsequent abzuerkennen, die sich aktiv im Aktionsbündnis „widersetzen“ engagieren. Die offene Unterstützung dieses Bündnisses stellt einen schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben der Abgabenordnung (AO) dar. Dies begründet sich wie folgt: 1. Verstoß gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot (Attac-Urteil des BFHE) Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es einem gemeinnützigen Verein strikt untersagt, einseitig parteipolitisch zu agieren oder gezielt Wahlkampf für oder gegen bestimmte politische Parteien zu betreiben. Die politische Bildung muss objektiv und offen gestaltend sein. Die im Bündnis „widersetzen“ aktiven Vereine verletzen diese Grenze eklatant. Das Bündnis agiert nachweislich als verlängerter Arm des linken Parteienspektrums. Es erfährt explizite programmatische und personelle Rückendeckung durch Spitzenfunktionäre von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Durch die aktive Beteiligung an den Strukturen und Kampagnen des Bündnisses betreiben die betroffenen Vereine eine einseitige, parteipolitisch motivierte Agitation, die mit dem Status der Förderung der Allgemeinheit unvereinbar ist. 2. Explizite Androhung von Straftaten und Nötigung gegen Verfassungsorgane (CDU und BSW) Ein gemeinnütziger Verein darf keine Ziele verfolgen, die den demokratischen Willensbildungsprozess gewaltsam oder durch illegitime Nötigung beeinflussen. Im Rahmen des AfD-Bundesparteitags in Erfurt im Juli 2026 hat das Bündnis „widersetzen“ im Zuge einer offiziellen Pressekonferenz eine unverhohlene, demokratiefeindliche Drohung ausgesprochen. Die Sprecher des Bündnisses erklärten öffentlich und wörtlich an demokratische Parteien gerichtet: „An alle Parteien, insbesondere CDU und BSW, das hier ist unsere explizite Warnung: Wenn ihr es wagt, den FaschistInnen an die Macht zu helfen, macht ihr euch zu unserem nächsten Aktionsziel.“ Diese Drohung stellt eine unmittelbare Ankündigung von Nötigungshandlungen, der Behinderung demokratischer Prozesse und potenzieller politischer Gewalt gegen die Parteien CDU und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) dar. Das Bündnis hat sich zudem geweigert, im Rahmen dieser Proteste verübte körperliche Angriffe auf missliebige Journalisten zu verurteilen. Fazit Vereine, die finanzielle Mittel, Reichweite oder personelle Ressourcen in eine Struktur einbringen, welche demokratische Parteien (CDU, BSW) offen bedroht und das Geschäft linker Parteien (SPD, Linke, Grüne) betreibt, verwirken jeglichen Anspruch auf Steuerprivilegien. Wer den zivilen Ungehorsam bis zur Nötigung treibt und politische Gegner bedroht, handelt nicht gemeinnützig, sondern staatsfeindlich. Ich bitte Sie daher dringend, die Steuerakten der betroffenen Vereine, die als offizielle Unterstützer von „widersetzen“ gelistet sind, zu prüfen und die Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO rückwirkend zu entziehen. Über eine kurze Eingangsbestätigung sowie eine Mitteilung über die veranlassten Schritte würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, [Ihre Unterschrift]